Die Unfallversicherungsträger übernehmen in der Regel die Kosten für Erste-Hilfe-Lehrgänge. Bitte informiere dich vorab bei deinem Unfallversicherungsträger, für wie viele Teilnehmer/-innen eine Kostenübernahme gewährt wird.
Wichtig! Die Kostenübernahme ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich.
Bitte wähle deine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse aus und folgen dem Link, um Informationen zum
Kostenübernahmeverfahren zu erhalten.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BG BAU“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich. In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BG-ETEM“ abrechnen möchten, drucke Dir sich das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BGHM“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BGHM“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BG RCI“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „VBG“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „SFLFG“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „UK Nord Unfallkasse Nord“ abrechnen möchtest, kontaktiere bitte Deine zuständige Berufsgenossenschaft, da eine Abrechnung nur möglich ist, wenn Du zuvor einen Gutschein Deiner Berufsgenossenschaft erhalten hast.
Bitte überreiche den Gutschein im Original und vollständig ausgefüllt am Tag der Ausbildung dem zuständigen Ausbilder.
Nur so ist eine Abrechnung über die UK Nord Unfallkasse Nord gewährleistet.
Andernfalls wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Dich als betrieblicher Ersthelfer ausbilden lassen möchtest, bietet Dir die Unfallkasse Nord die optimale Unterstützung. Hier erfährst Du, wie Du den Schritt zum Ersthelfer gehst und wie die Kosten von der Unfallkasse Nord übernommen werden.
Betriebliche Ersthelfer sind unverzichtbar, um bei Unfällen am Arbeitsplatz sofortige Hilfe leisten zu können. Unfälle und Notfälle passieren jederzeit und überall – ob in der Produktion, im Büro oder auf dem Firmengelände. In solchen Momenten zählt jede Sekunde und ein gut ausgebildeter Ersthelfer kann durch schnelles und gezieltes Eingreifen Leben retten und die Schwere von Verletzungen verringern.
Ein betrieblicher Ersthelfer weiß, wie er in Notfallsituationen Ruhe bewahrt, den Verletzten richtig versorgt und professionelle Hilfe anfordert. Durch regelmäßige Schulungen und Auffrischungskurse bleiben die Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand, was die Sicherheit im Betrieb erhöht und das Vertrauen der Mitarbeiter stärkt.
Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs
Melde Dich zu einem Erste-Hilfe-Kurs bei der Aus & Weiterbildungsstätte Roland Fuchs an. Unsere Kurse werden regelmäßig angeboten und sind speziell auf die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern zugeschnitten.
Kursgebühren und Kostenübernahme
Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden von der Unfallkasse Nord übernommen. Hierfür benötigst Du einen Gutschein von Deiner zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Gutschein deckt die Kursgebühren vollständig ab, sodass für Dich keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wichtige Formulare
Um die Kostenübernahme sicherzustellen, musst Du den Gutschein im Original und vollständig ausgefüllt am Tag der Ausbildung beim Kursleiter abgeben. Ohne diesen Gutschein können die Kosten nicht von der Unfallkasse Nord übernommen werden und Du müsstest die Kursgebühr selbst tragen.
Wer kann sich zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen?
Unsere Erste-Hilfe-Kurse eignen sich für alle Beschäftigten, die als Ersthelfer im Betrieb tätig werden möchten. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu haben, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Dein Einsatz zählt: Werde betrieblicher Ersthelfer!
Nutze die Chance, Deine Kollegen und Dich selbst besser zu schützen. Melde Dich jetzt an und übernimm Verantwortung in Deinem Betrieb. Zusammen schaffen wir eine sichere Arbeitsumgebung!
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BGW“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Sobald DU Deinen Kurs bei der BGW angemeldet hast und entsprechendes Formular erhalten hast, ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „UKB“ abrechnen möchtest, kontaktiere bitte Deine zuständige Berufsgenossenschaft, da eine Abrechnung nur möglich ist, wenn Du zuvor einen Gutschein Deiner Berufsgenossenschaft erhalten hast.
Bitte überreiche den Gutschein im Original und vollständig ausgefüllt am Tag der Ausbildung dem zuständigen Ausbilder.
Nur so ist eine Abrechnung über die UKB gewährleistet.
Andernfalls wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
In einer Welt, die niemals stillsteht, ist Sicherheit am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr und im Alltag von unschätzbarer Bedeutung. Die Unfallkasse Berlin spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie Unternehmen, Beschäftigten und Ersthelfern in Berlin wichtige Ressourcen, Ausbildungen und Unterstützungen zur Verfügung stellt. Die Aus- & Weiterbildungsstätte Roland Fuchs ergänzt dieses Engagement durch qualitativ hochwertige Erste-Hilfe-Kurse, die lebensrettende Fähigkeiten lehren und zur Erfüllung der von der Unfallkasse und Berufsgenossenschaften gestellten Anforderungen beitragen.
Im Standorten der Aus & Weiterbildungsstätte Roland Fuchsin bieten wir Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler, Interessierte und betriebliche Ersthelfer an. Unsere Seminare sind darauf ausgerichtet, Kompetenzen in Erster Hilfe zu vermitteln, die im Ernstfall Leben retten können. Die Kurse decken ein breites Spektrum an Notfallsituationen ab und sind sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen geeignet.
Mehrwert durch Kompetenz und Engagement
Unsere Ausbilder sind erfahrene Fachkräfte, die Ihnen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Fähigkeiten nahebringen. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bei der Aus & Weiterbildungsstätte Roland Fuchs bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Erlernen lebensrettender Erste-Hilfe-Maßnahmen Vorbereitung auf Notfälle im privaten und beruflichen Umfeld, Erfüllung der Anforderungen von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Abrechnung leicht gemacht: Ihr Weg zur Kostenerstattung
Ein großer Vorteil der Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist die unkomplizierte Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Viele unserer Angebote können direkt über Gutscheine der Unfallkasse Berlin oder Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung konzentrieren, ohne sich Sorgen um die Kosten machen zu müssen.
Gutscheine nutzen und profitieren
Die Unfallkasse Berlin und viele Berufsgenossenschaften bieten Gutscheine für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen an. Diese decken die Kosten für die Ausbildung ohne zusätzliche Gebühren ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über die Verfügbarkeit solcher Gutscheine und bringen Sie diese im Original und vollständig ausgefüllt am Tag des Erste-Hilfe-Kurses mit.
Umfassendes Kursangebot: Wir bieten Seminare für jeden Bedarf, von der allgemeinen Ersten Hilfe bis hin zu spezialisierten Seminaren für betriebliche Ersthelfer.
Flexible Termine
Erfahrene Ausbilder: Unsere Ausbilder verfügen nicht nur über Fachwissen, sondern auch über die Fähigkeit, dieses Wissen verständlich und praxisnah zu vermitteln.
Sind Sie bereit, Ihre Erste-Hilfe-Fähigkeiten auf das nächste Level zu bringen? Dann melden Sie sich noch heute für einen Kurs bei der Aus & Weiterbildungsstätte Roland Fuchs an. Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und sichern Sie sich einen Platz in einem unserer kommenden Seminare. Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen sind es wert.
Was ist die Unfallkasse Berlin?
Die Unfallkasse Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich um die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie um die Rehabilitation und Entschädigung von Versicherten in Berlin kümmert.
Was bedeutet zuständige Berufsgenossenschaft?
Eine zuständige Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung, die branchenspezifisch für die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zuständig ist.
Was ist ein Gutschein meiner Berufsgenossenschaft?
Ein Gutschein Ihrer Berufsgenossenschaft ist ein Voucher, der die Kosten für die Teilnahme an einem anerkannten Erste-Hilfe-Kurs abdeckt. Dieser kann bei der Anmeldung zu einem Kurs bei der Aus & Weiterbildungsstätte Roland Fuchs eingelöst werden, um die Kostenübernahme zu vereinfachen.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „UVB“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Sobald Du Deinen Kurs bei der UVB angemeldet hast, erhältst Du eine Bestätigungsnummer.
Nun ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
4) Bestätigungsschreiben der UVB an Kostenübernahme heften.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BGN“ abrechnen möchtest, kontaktiere bitte Deine zuständige Berufsgenossenschaft, da eine Abrechnung nur möglich ist, wenn Du Deinen bevorstehenden Erste-Hilfe-Kurs zuvor anmeldest.
Hierfür melden Sie sich bei mir über das Kontaktformular.
Sobald Du Deinen Kurs bei der BGN angemeldet haben und entsprechendes Formular erhalten haben, ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich.
In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft “UK/FUK” abrechnen möchtest, kontaktiere bitte Deine zuständige Berufsgenossenschaft, da eine Abrechnung nur möglich ist, wenn Du zuvor einen Gutschein Deiner Berufsgenossenschaft erhalten hast.
Bitte überreiche den Gutschein im Original und vollständig ausgefüllt am Tag der Ausbildung dem zuständigen Ausbilder.
Nur so ist eine Abrechnung über die UK/FUK gewährleistet.
Andernfalls wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Wenn Du Deinen Erste-Hilfe-Kurs über Deine zuständige Berufsgenossenschaft „BG BAU“ abrechnen möchtest, drucke Dir das nachstehende BG-Formular aus.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1) Das Formular muss vollständig und im Original ausgefüllt werden.
2) Es ist zwingend notwendig, dass Du Deinen zuständigen Versicherungsträger, sowie Deine Mitgliedsnummer einträgst.
3) Bitte versehe das Formular mit einem Stempel, sowie einer Unterschrift.
Sollte das Formular nicht wie beschrieben am Tag der Ausbildung im Original an den zuständigen Ausbilder überreicht werden, ist eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht möglich. In diesem Fall wird die Kursgebühr vor Ort in bar fällig.
Nachstehende Tabelle gibt dir darüber Aufschluss, wie viele betriebliche Ersthelfer in einem Betrieb mindestens ausgebildet sein müssen. Sind in deinem Unternehmen ausreichend betriebliche Ersthelfer vorhanden? Nein oder nicht sicher?
Dann sprich deinen Arbeitgeber doch einfach freundlich darauf an. Gerade in kleineren Betrieben ist den Arbeitgebern oft nicht bewusst, dass Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben sind, die Lehrgänge aber für den Unternehmer absolut kostenfrei sind. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Und fachlich natürlich auch.